Hartz IV Sätze sind verfassungswidrig
Eine Ohrfeige für die Bundesregierung und heftiger Gesprächsstoff für die aktuelle Diskussion um die Hartz IV Sätze: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das die aktuellen Hartz IV Sätze als nicht verfassungsgemäß ansieht. Die Sätze müssen bis zum Jahresende neu berechnet werden. Nach dem Richterspruch aus Karlsruhe kündigte die Bundesregierung rasche Korrekturen an. Das Urteil betrifft insbesondere Alleinerziehende, denn 41 % der Singles mit Kind leben von Arbeitslosengeld II.
Der Gesetzgeber muss dem Urteil zufolge bis zum Jahresende die Hartz-IV-Leistungen neu fassen und für Kinder grundsätzlich neu berechnen. Die Verfassungsrichter machten dabei keine Vorgaben über die Höhe der Leistungen, bemängelten aber deren pauschale Festsetzung. Rückwirkend höhere Leistungen für die knapp sieben Millionen Betroffenen lehnte das Gericht ab.
Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sagte, die Höhe der Leistungen sei aus dem Grundgesetz nicht direkt abzuleiten. Die gegenwärtigen Sätze seien aber “nicht in verfassungsmäßiger Weise ermittelt worden”. Die gegenwärtigen Hartz-IV-Leistungen gehen von einer “Eckregelleistung” von 359 Euro aus. Kinder zwischen sieben und 14 Jahren bekommen davon 70 Prozent (251 Euro), jüngere Kinder 60 Prozent (215 Euro). Hinzu kommen Ausgaben für eine “angemessene” Unterkunft und Heizung und gegebenenfalls “Mehrbedarfszuschläge”, etwa für Alleinerziehende.
Die gewählte Berechnungsmethode sei durchaus zulässig, so das Gericht. Von dem ermittelten Bedarf seien bei den Erwachsenen aber unzulässige Abschläge gemacht worden. Zudem bilde die Berechnung nur einen durchschnittlichen Bedarf ab. Menschen, die etwa Kleidung in Übergrößen brauchten, könnten diesen Bedarf nicht decken. Eine Härtefallregelung müsse daher zwingender Teil der Neuregelung sein.
Besonders scharf rügte das Bundesverfassungsgericht die Leistungen für die rund 1,7 Millionen betroffenen Kinder. So gehörten Ausgaben für Schulsachen “zum existenziellen Bedarf eines Kindes”, blieben bislang aber unberücksichtigt.
Original post by Frank